Förderung
durch die KfW |
Beispielweise bietet die Bundesregierung über die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) mehrere Programme an, die auf staatlich verordnete
Modernisierungsmaßnahmen passen.
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Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den
Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven
Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – und das zu außerordentlich günstigen
Konditionen. Finanziert werden umfangreiche CO2-Einsparmaßnahmen an
Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden
Ferien- und Wochenendhäuser. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw.
Eigentumswohnungen können die Zuschussvariante aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm
in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig an den CO2-sparenden
Investitionskosten bemisst. Die Höhe des Zuschusses hängt dabei entscheidend
von den Einsparung ab.
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Das KfW-Programm „Wohnraum
modernisieren“, unterstützt alle
Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige und tilgungsfreie
Anlaufjahre Finanzierungsmittel, die CO2-Minderungs- und
Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen
wollen. Es werden Wohngebäude gefördert, nicht gefördert werden aber Ferien-
und Wochenendhäuser. Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten
(STANDARD). Unter Standardmaßnahmen versteht man alles womit man den
Gebrauchswert des Gebäudes erhöht. Klimaschutzrelevante Maßnahmen werden durch
Bundesmittel besonders gefördert (ÖKO-PLUS). Der Zinssatz wird während der
ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) verbilligt.
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Verschiedene
Kreditprogramme lassen sich sogar miteinander kombinieren oder zusätzlich
beantragen.
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Energiepass (Energieausweis)
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Für Gebäude die vor 1965 errichtet worden sind, benötigt man
für Vermietungen, Verkauf, Verpachtung und Leasing ab dem 01. Juli 2008 einen
Energiepass.Für Gebäude mit Bauantrag der vor dem 01.11.1977 beantragt
worden ist, benötigt man ab dem 01. Oktober 2008 einen Energiepass.Ausgenommen von dieser Regelung sind denkmalgeschützte
Gebäude.
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Steuerabzug
bei der Einkommensteuer |
Ab dem Veranlagungszeitraum 2006 kann man bei der
Einkommensteuererklärung, 20 % der Lohnkosten von Instandhaltungsarbeiten aber
max. 600 € von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Für genau Auflistung von Instandhaltungsarbeiten fragen Sie
einfach bei uns nach.
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